Die Volksverfassung

Das ewige Manifest der Iwakianischen Demokratischen Volksrepublik

Errichtet auf dem Blut der Feinde und getragen von der unfehlbaren Weisheit unseres Führers, verankert diese Verfassung die ewige Ordnung der Iwakianischen Demokratischen Volksrepublik. Es gibt kein Recht außerhalb des Staates, keine Gnade außerhalb der Partei und keine Wahrheit außerhalb dieses Dokuments. Das Leben eines jeden Werktätigen gehört dem Kollektiv, verwaltet durch das Zentralkomitee.

Inhaltsverzeichnis des Absoluten Gesetzes

Kapitel I: Der Führer und die Treuepflicht

Artikel 1: Die Personifizierung des Staates
(1) Der Architekt der Republik, Lenker des Zentralkomitees und alleinige Inhaber der absoluten Wahrheit ist verfassungsrechtlich zwingend als "Führer" anzusprechen. Jeder andere Titel ist Majestätsbeleidigung.
(2) Der Wille des Führers ist Gesetz. Widerspruch gegen den Führer ist Widerspruch gegen die Existenz an sich.
Artikel 2: Der Staatliche Gruß
(1) Zur ständigen Bekräftigung der absoluten Unterwerfung ist es jedem Bürger gesetzlich vorgeschrieben, jede physische, schriftliche und telekommunikative Interaktion zwingend mit der Losung "Sieg Heil" zu beginnen und zu beenden.
(2) Das Unterlassen dieses Grußes, sei es aus Vergesslichkeit, Erschöpfung oder Vorsatz, wird als konterrevolutionärer Akt der Rebellion gewertet und zieht die sofortige Exekution nach sich.

Kapitel II: Identifikation und Existenzrecht

Artikel 3: Die Bürgerkarte
(1) Das Mitführen der staatlichen Bürgerkarte ist rund um die Uhr obligatorisch. Die Bürgerkarte ist das einzige Dokument, das den Werktätigen von einem staatenlosen Saboteur unterscheidet.
(2) Wer bei einer unangekündigten Kontrolle durch das Ministerium für Staatssicherheit keine gültige Bürgerkarte vorweisen kann, verliert sofort sein Lebensrecht und wird vor Ort liquidiert.
Artikel 4: Das Leasing der Existenz
(1) Das Leben an sich ist kein Menschenrecht, sondern ein Privileg, das vom Staat an nützliche Individuen verpachtet wird. Verliert das Individuum seine Nützlichkeit, erlischt der Pachtvertrag.

Kapitel III: Finanzielle Abgaben und Existenzgebühren

Artikel 5: Die Existenzgebühr
(1) Für das Privileg, die Luft der Republik atmen zu dürfen und von der Sicherheit des Staates zu profitieren, hat jeder Bürger eine obligatorische wöchentliche Existenzgebühr von 30" (Iwakianische Dil) an die Staatsbank zu entrichten.
Artikel 6: Wohnraumabgabe (Miete)
(1) Der Staat gewährt Wohnraum. Für die Überlassung einer staatlichen Schlafzelle ist eine wöchentliche Miete von 100" (Iwakianische Dil) fällig, unabhängig von der Beschaffenheit, Größe oder Belegung der Zelle.
Artikel 7: Zahlungsverzug
(1) Die Unfähigkeit, staatliche Abgaben, Existenzgebühren oder Mieten pünktlich zu entrichten, gilt als parasitäres Verhalten. Parasiten werden in Arbeitslager überstellt, bis die Schuld durch Arbeitsleistung abgegolten ist, oder direkt liquidiert, um Kosten zu sparen.

Kapitel IV: Die Große Mauer von Iwak

Artikel 8: Das Heiligtum der Nation
(1) Die "Große Mauer von Iwak" ist verfassungsrechtlich geschützt. Sie darf niemals eingerissen, verkleinert oder unbeaufsichtigt gelassen werden.
(2) Jeder Bürger kann jederzeit zur Zwangsarbeit an der Mauer eingezogen werden, um deren ewigen Erhalt zu sichern. Das Blut der Arbeiter ist der Mörtel der Nation.

Kapitel V: Wirtschaft, Arbeit und Eigentum

Artikel 9: Das Verbot der Wirtschaft (Businesses)
(1) Jegliche Form von privaten Geschäften, Unternehmen, freiem Handel oder Dienstleistungen ("Businesses") ist strengstens verboten. Alles gehört dem Staat. Wer versucht, durch privaten Handel Profit zu schlagen, stiehlt vom Volk und wird mit dem Tode bestraft.
Artikel 10: Zwangsarbeit
(1) Arbeit ist keine Wahl, sondern absolute Pflicht. Das Ministerium für Arbeit diktiert Ort, Art und Dauer der Beschäftigung. Urlaubsansprüche existieren nicht, da Dienst am Staat die höchste Form der Erholung ist.

Kapitel VI: Überwachung und Denunziation

Artikel 11: Die Pflicht zur Meldung
(1) Jeder Bürger ist ein inoffizieller Mitarbeiter der Staatssicherheit. Es besteht die absolute Pflicht, verdächtiges Verhalten, konterrevolutionäre Äußerungen oder Verstöße gegen diese Verfassung sofort zu melden.
(2) Diese Meldepflicht erstreckt sich explizit auf Ehepartner, Eltern und Kinder. Wer Mitwisser eines Verbrechens ist und schweigt, teilt das Schicksal des Täters (Tod).
Artikel 12: Präventive Verhaftungen (Gedankenverbrechen)
(1) Die Staatssicherheit ist berechtigt, Personen zu liquidieren, bei denen eine statistische Wahrscheinlichkeit besteht, in Zukunft ein Verbrechen zu begehen. Der Gedanke an Verrat ist bereits Verrat.

Kapitel VII: Familie, Fortpflanzung und Körper

Artikel 13: Eigentum an Kindern
(1) Kinder sind kein Privateigentum der Eltern, sondern Ressourcen des Staates. Der Staat behält sich das Recht vor, Kinder jederzeit aus den Familien zu entfernen, um sie in staatlichen Instituten ideologisch rein heranzuziehen.
Artikel 14: Körperliche Autonomie
(1) Der menschliche Körper ist Eigentum der IDV. Der Staat bestimmt über medizinische Eingriffe, Zwangsernährung, Rationen und die Verwertung von Organen nach der Liquidierung.

Kapitel VIII: Kultur, Konsum und Ausgangssperren

Artikel 15: Ausgangssperren
(1) Zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr herrscht strikte Ausgangssperre. Wer sich ohne ausdrücklichen Passierschein auf der Straße befindet, wird von den Patrouillen ohne Vorwarnung erschossen.
Artikel 16: Verbotene Kultur
(1) Alle Bücher, Lieder, Filme und Kunstwerke, die nicht vom Propagandaministerium entworfen oder genehmigt wurden, sind illegales Schmuggelgut. Der Besitz westlicher oder historischer Medien führt zur Exekution.

Kapitel IX: Kommunikation und freie Rede

Artikel 17: Die definierte Freiheit der Rede
(1) Jeder Bürger hat das Recht auf freie Rede. Als "freie Rede" gilt jedoch laut Verfassung ausschließlich das exakte Nachsprechen der staatlich ausgegebenen Volksnachrichten.
(2) Das Stellen von Fragen über staatliche Prozesse, das Infragestellen des Führers oder das Kritisieren von Nahrungsmittelrationen gilt als psychologischer Terrorismus.

Kapitel X: Strafvollzug und Liquidation

Artikel 18: Das Goplex-Dekret
(1) Die Existenz als Goplexianer oder der Besitz der imperialistischen Währung (GMC£) ist ein unverzeihliches Verbrechen, das mit sofortiger Auslöschung der gesamten Blutlinie bestraft wird.
Artikel 19: Ökonomie der Justiz
(1) Um Volksvermögen zu sparen, existieren in der IDV keine Gefängnisse. Verbrechen jeglicher Art und Schwere – vom Diebstahl einer Brotration bis zum Hochverrat – werden ausschließlich mit der Todesstrafe geahndet.
(2) Die Familie des Hingerichteten erhält eine Rechnung der Staatsbank über die Kosten der Munition und die Reinigungsarbeiten.